Transaktionsbegleitung

Als ehemaliger Transaktionsanwalt weiß ich, worauf es ankommt.

Transaktionsvorbereitung

Idealerweise werden wir schon im Vorfeld der Transaktion eingebunden. Wir kümmern uns um Vollmachten und Vertretungsnachweise und tragen dabei insbesondere den Besonderheiten des internationalen Rechtsverkehrs Rechnung. Wir sind mit den Besonderheiten vieler verschiedener Rechtsordnungen vertraut und erweitern ständig unsere Möglichkeiten, Einsicht in die Register anderer Rechtsordnungen zu nehmen.

Grundbucheinsicht

Wir können Einsicht in sämtliche elektronisch geführten Grundbücher nehmen und damit bis auf wenige Ausnahmen, in denen Grundbücher noch nicht elektronisch geführt werden, fast das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abdecken. Um einen späteren effizienten Vollzug der Transaktion zu gewährleisten, kann dies entscheidend sein.

Bezugsurkunde

Unternehmenskäufe, unabhängig davon, ob es sich um einen sog. Share-Deal oder einen sog. Asset-Deal handelt, oder Restrukturierungen von Unternehmen oder Teilen einer Unternehmensgruppe, erfordern oft eine umfangreiche Dokumentation. Um das Beurkundungsverfahren effizient zu gestalten und den Beteiligten eine Konzentration auf die wesentlichen Dokumente zu ermöglichen, erstellen wir häufig sog. Bezugsurkunden.

Gesellschafterliste

Änderungen in der Person des Gesellschafters müssen in einer Gesellschafterliste dokumentiert werden, die beim Register zu hinterlegen ist, und dort Teil der registergerichtlichen Unterlagen wird, so daß sie öffentlich einsehbar ist. Die sorgfältige Erstellung der Gesellschafterliste und deren Pflege bei Veränderungen ist wichtig, da gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter nur gilt, wer in der zuletzt im Register aufgenommenen Liste als Gesellschafter geführt wird.

Verwahrungstätigkeit

Im Rahmen einer Transaktion ergibt sich häufig die Notwendigkeit, daß offengelegte Daten auf elektronischen Datenträgern erfaßt werden, und beim Notar als Beweismittel hinterlegt werden.

Treuhandtätigkeit

Insbesondere bei internationalen Transaktionen ergibt sich zur rechtssicheren Abwicklung häufig die Notwendigkeit, einen Teil des Kaufpreises auf einem Notaranderkonto zu hinterlegen.