Vererben

Testament, Unternehmensnachfolge, Absicherung des Familienvermögens und strukturierter Übergang des Familienvermögens auf die nächste Generation.

Häufig entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht dem Willen eines Erblassers. Während es häufig dem Willen von Eltern entspricht, daß die Kinder alles bekommen, wenn beide Elternteile verstorben sind, haben sie oft ein Interesse daran, daß zu dem Zeitpunkt, zu dem einer von ihnen noch lebt, der überlebende Ehegatte versorgt ist. In diesem Zusammenhang muß insbesondere sorgsam bedacht werden, inwiefern es wichtig ist, dem überlebenden Partner noch eine Verfügungsfreiheit zu gewähren, und wie andererseits gewährleistet werden kann, daß das Familienvermögen andererseits der Familie erhalten bleibt und vor dem Zugriff nicht wohl meinender Dritter, denen gegenüber sich der überlebende Ehegatte vielleicht als abhängig empfinden mag, geschützt wird.

Eine weitere Komplexität ergibt sich, wenn ein Teil des zu vererbenden Vermögens Beteiligungen an Gesellschaften darstellen.

Unsere Welt wird internationaler und das hat auch Auswirkungen auf das Erbrecht. Wir erwerben Vermögen, insbesondere Immobilienvermögen, im Ausland. Paare haben unterschiedliche Nationalitäten oder leben schon lange in Deutschland und sind hier heimisch geworden, sind aber keine deutschen Staatsbürger oder haben mehrere Staatsbürgerschaften. In all diesen Fällen ist ein Augenmerk darauf zu richten, nach welchem Recht der oder die Erblasser beerbt werden, und in welchen Ländern sie jeweils Vermögen haben, da dies Auswirkungen darauf haben kann, welches Recht auf die Vererbung des jeweiligen Vermögens Anwendung findet. Damit sind u.U. bestimmte Gestaltungsweisen, die das deutsche aber nicht das ausländische Recht kennt, nicht möglich.