Kreditsicherheiten
Vom Grundpfandrecht bis zur Anteilsverpfändung können auch komplexere und umfangreichere Sicherheitsportfolien abgewickelt werden.
Grundbucheinsicht
Wir können sofortige Einsicht in sämtliche elektronisch geführten Grundbücher nehmen und damit bis auf wenige Ausnahmen, in denen Grundbücher noch nicht elektronisch geführt werden, fast das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abdecken.
Rangbestätigungen
Kreditsicherheiten werden oft im Zusammenhang mit der Ablösung von Krediten bei Refinanzierungen, oder beim Wechsel der Eigentümer im Rahmen von Veräußerungen benötigt. Die Bestätigung des Notars, an welcher Stelle das neue Pfandrecht stehen wird, ist hier für den Vollzug unerläßlich.
Anzeige der Verpfändung
Wir übernehmen die im Rahmen der Belastung erforderlich werdenden Anzeigen, z.B. bei Verpfändung von Geschäftsanteilen die Anzeige gegenüber der Gesellschaft, deren Anteile verpfändet wurden.