Gesellschaften

Von der Gründung bis zur Liquidation im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen, Konzernrestrukturierungen.

Im Bereich Gesellschaftsrecht kümmern wir uns um sämtliche Aspekte:

Wahl der richtigen Rechtsform für vermögensverwaltende Privatleute, Freiberufler, Nicht-Kaufleute oder Kaufleute, Gründer und Unternehmer.

Zu Beginn der Unternehmung steht zunächst die Frage, in welcher Rechtsform die Gesellschafter am besten am Wirtschaftsleben teilnehmen wollen. Von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, über die Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler zu den kaufmännischen Betätigungsformen als Unternehmergesellschaft, offene Handelsgesellschaft (oHG), Kommanditgesellschaft (KG), auch als KG & Co. KG, GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder AG (Aktiengesellschaft) eröffnen die Gesetze eine Vielzahl von Organisationsformen.

Wechsel der Rechtsform.

Teilnahme am Wirtschaftsleben bedeutet gestalten und wandeln. Im Laufe der Zeit kann sich herausstellen, daß die ursprünglich gewählte Rechtsform aufgrund steuerlicher, familiärer oder kaufmännischer Erwägungen nicht mehr optimal ist. Das deutsche Recht hält eine ganze Palette verschiedener Instrumentarien bereit: Verschmelzung, Abspaltung, Aufspaltung, formwechselnde Umwandlung, um nur einige zu nennen. Aufgrund unserer internationalen Erfahrung betreuen wir diese Umwandlungsvorgänge auch grenzüberschreitend (grenzüberschreitende Verschmelzung), wobei sowohl eine Verschmelzung einer deutschen Gesellschaft auf eine ausländische Gesellschaft, wie auch die Verschmelzung eines ausländischen Rechtsträgers auf einen inländischen Rechtsträger in Betracht kommt.

Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten. Bei einer Familiengesellschaft stellen sich andere Fragen, als beispielsweise bei einem start-up Unternehmen, in welchem junge Unternehmer ihre Ideen zur Marktreife entwickeln und gegebenenfalls unter Beteiligung eines Finanzinvestors an den Markt bringen wollen.

Finanzierung des Unternehmens

In enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater und gegebenenfalls Ihrem Rechtsberater über die richtige Finanzierung, sei es in Form von Eigenkapital (durch Kapitalerhöhungen oder Einlagen in die Kapitalrücklage), Fremdkapital, Gesellschafterdarlehen oder z.B. in Form der stillen Gesellschaft, entwerfen wir auf Wunsch die entsprechende Dokumentation und setzen die Struktur um. Das kann bis hin zu einem Börsengang gehen.

„Corporate Housekeeping“

Im Laufe des Lebens einer Gesellschaft fallen viele routinemäßigen gesellschaftsrechtliche Tätigkeiten an. Geschäftsführer oder Vorstände werden bestellt und abberufen, Prokuren werden erteilt und widerrufen, Geschäftsräume werden verlegt, Hauptversammlungen werden abgehalten, Aufsichtsräte werden gewählt und abberufen. All diese Vorgänge müssen sauber dokumentiert und zum Handelsregister angemeldet werden.

Gesellschafterliste

Änderungen in der Person des Gesellschafters müssen in einer Gesellschafterliste dokumentiert werden, die beim Register zu hinterlegen ist, und dort Teil der registergerichtlichen Unterlagen wird, so daß sie öffentlich einsehbar ist. Die sorgfältige Erstellung der Gesellschafterliste und deren Pflege bei Veränderungen ist wichtig, da gegenüber der Gesellschaft als Gesellschafter nur gilt, wer in der zuletzt im Register aufgenommenen Liste als Gesellschafter geführt wird.

Verkehr mit dem Handelsregister

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen kennen wir die Entscheidungspraxis der verschiedensten Register in Deutschland und unterstützen Sie dabei, schnell und sicher Ihre Eintragungen im Handelsregister zu bewirken.